Der Begriff „Kur“ wird umgangssprachlich genutzt. Als gesetzliche Krankenkasse unterscheiden wir zwischen einer Vorsorge – und einer Rehabilitationsmaßnahme.
Mit ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen bieten wir Ihnen ein breites Angebot.
Vorsorgemaßnahmen verfolgen grundsätzlich einen vorbeugenden und präventiven Ansatz. Die Entstehung von Krankheiten soll mit dieser Maßnahme vermieden werden.
Bei einer Rehabilitationsmaßnahme liegt dagegen bereits eine manifeste Erkrankung vor. Die Folgen von Krankheit, Unfall oder angeborener bzw. erworbener Behinderung sollen durch die Reha möglichst umfassend ausgeglichen bzw. langfristig zu beseitigt werden.
Voraussetzungen zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme sind:
- Die Maßnahme muss von Ihrem Arzt verordnet sein.
- Die ambulante Krankenbehandlung reicht nicht aus, eine Krankheit zu heilen oder ihre Folgen zu mildern.
- Seit der letzten Maßnahme sind vier Jahre vergangen.
- Kein anderer Leistungsträger (z.B. Rentenversicherungsträger) ist vorrangig leistungspflichtig.
Ambulante Vorsorgebehandlungen können an einem Kurort durchgeführt werden. Sie umfassen die kurärztliche Behandlung und verordnete Anwendungen sowie einen Zuschuss zu Kosten für Fahrt, Unterbringung, Kurtaxe etc. in Höhe von
224 €, wenn die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert. 336 € erhalten Sie sogar ab einer Maßnahme von 21 Kalendertagen. Die Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei Ihrer BKK firmus.
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsbehandlungen finden in einer Klinik oder in einem Sanatorium statt. Die BKK firmus hat hier mit vielen Kliniken besondere Verträge ausgehandelt, die auch vorrangig je nach Diagnose, ausgewählt werden. Wir übernehmen die gesamten Kosten des Klinikaufenthaltes. Sie leisten lediglich einen Zuschuss (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) in Höhe von 10,00 € pro Kalendertag.
Hier können Sie alle Vertragskliniken einsehen, die mit der BKK firmus zusammenarbeiten.
Mütter/Väterleistungen und Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen: Erholungsbedürftigen Müttern und Vätern und ihren Kindern bieten wir spezielle Kurformen in Häusern des Gesundheitsservice. Die Zuzahlung liegt bei 10,00 € pro Kalendertag.
Hier finden Sie eine Übersicht der Kliniken speziell für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen.