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Organspende

Organspendeausweis zum Download
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In Deutschland warten über 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan, etwa 8.000 davon auf eine Niere. Es warten etwa dreimal so viele Patienten auf eine Niere, wie Transplantate vermittelt werden können. Generell besteht in Deutschland eine sehr hohe Bereitschaft zur Organspende, die allerdings nur zu einem geringen Teil dokumentiert ist. Deshalb die Empfehlung: Halten Sie Ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis fest und ersparen Sie Ihren Angehörigen unter Umständen eine große Belastung.

Kaum wurden jedoch mit dem "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung" die Regeln für die Organspende in Deutschland reformiert, wurde diese sinnvolle Gesetzesänderung leider schon von Transplantations-Skandalen überschattet. Gerade deshalb ist es uns wichtig, Sie ausführlich zu diesem Thema zu informieren. Wir möchten Ihnen anhand von umfassenden Informationen die Möglichkeit geben, selbst und mit gutem Gewissen zu entscheiden. 

Klarheit schaffen!

Für die Entnahme gilt in Deutschland gesetzlich und zwar vorrangig eine "Entscheiderlösung". Wenn aus medizinischer Sicht eine Organ- oder Gewebespende in Frage kommt, ist zunächst der persönliche Wille des Verstorbenen maßgebend: Jede Entscheidung - ob für oder gegen eine Spende - ist für Ärzte und Angehörige bindend. Liegt keine Erklärung vor, werden die Angehörigen in der Reihenfolge Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister und Großeltern nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt und gebeten, in seinem Sinne zu entscheiden. Einfacher ist es allerdings, wenn Sie sich selbst für oder gegen eine Organspende entscheiden und dies in der "Erklärung zur Organ- und Gewebeentnahme" dokumentieren. Bewahren Sie diesen Ausweis bei Ihren persönlichen Unterlagen (Personalausweis, Pass, Führerschein u. ä.) auf oder geben Sie ihn einem Angehörigen oder einer nicht verwandten Vertrauensperson. 

Wer kann Organe oder Gewebe spenden?

Organe und Gewebe können neben Lebendspendern Menschen spenden, deren Gehirnfunktionen bereits erloschen sind (Todesfeststellung), deren Herz-Kreislauf-System jedoch im Rahmen einer Intensivtherapie noch künstlich aufrechterhalten werden kann. Da in den meisten Sterbefällen der Herzstillstand vor dem sogenannten Hirntod eintritt, kommen nur wenige Verstorbene als mögliche Spender in Betracht. In deutschen Krankenhäusern sterben jährlich rund 400.000 Menschen. Lediglich bei circa einem Prozent der Verstorbenen tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.

Liegt dann eine Zustimmung des Verstorbenen in eine Organ- und Gewebespende vor, ist noch entscheidend, ob die Organe gesund und funktionsfähig sind. Deshalb werden bei hirntoten Menschen im Falle eines Einverständnisses zur Organspende unmittelbar vor der Entnahme verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Eine ärztliche Untersuchung zu Lebzeiten ist nicht erforderlich. Allerdings sollten bekannte Vorerkrankungen wie beispielsweise eine abgeheilte Tuberkulose oder eine Krebserkrankung unter „Anmerkungen/Besondere Hinweise” in den Organspendeausweis eingetragen werden. 

Jugendliche können ab 16 Jahren zustimmen!

Mit dem Organspendeausweis kann man sich generell für eine Spende aussprechen. Möglich ist aber auch, sie auf bestimmte Organe oder Gewebe einzuschränken, bestimmte Organe/Gewebe auszuschließen oder einer Spende generell zu widersprechen. Außerdem kann eine Person benannt werden, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Minderjährige können ihre Bereitschaft zur Spende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Bei Kindern bis zum 16. bzw. 14. Lebensjahr entscheiden allerdings die Eltern. 

Auf der Intensivstation

Die Behandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen – zum Beispiel nach einem Unfall – gehört zum Alltag auf den Intensivstationen. In vielen Fällen können die Intensivmedizin und eine Rehabilitation den Unfallopfern helfen. Bei einigen Patienten sind die Schädigungen jedoch so massiv, dass die Gehirnfunktion unwiederbringlich und vollständig zerstört wird. Wurde von den Ärzten der Hirntod eines Menschen zweifelsfrei festgestellt, ist eine Fortsetzung der therapeutischen Bemühungen sinnlos. Das Vorgehen der Diagnosestellung ist hierbei durch die Richtlinien der Bundesärztekammer streng vorgegeben. Kommt dann aus medizinischer Sicht eine Organ- und Gewebespende in Betracht, führt der behandelnde Arzt oder ein Transplantationskoordinator das Gespräch mit den Angehörigen. Dabei wird die künstliche Beatmung weiter aufrechterhalten. 

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation
wird informiert

Zwischenzeitlich wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) informiert. Die DSO ist die Koordinierungsstelle für Organspende in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Organspenden flächendeckend und zu jeder Zeit möglich sind. Dabei arbeitet sie eng mit 1.400 Krankenhäusern zusammen sowie mit den circa 50 deutschen Transplantationszentren und der Vermittlungsstelle Eurotransplant. 

Vermittlung durch die Stiftung Eurotransplant

Die gemeinnützige Stiftung Eurotransplant vermittelt und koordiniert den internationalen Austausch von gespendeten Organen in einem Einzugsgebiet von 124 Millionen Menschen. Transplantationszentren und Gewebetypisierungslabore sowie Krankenhäuser mit Intensivstationen in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Slowenien nehmen an dieser internationalen Zusammenarbeit teil. 

Organentnahme

Nach den erforderlichen Laboruntersuchungen des Spenderblutes wird die Organentnahme im Operationssaal mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt vorgenommen wie jede andere Operation. Während der OP wird entschieden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation geeignet ist. Nach der Entnahme werden die Organe auf schnellstem Wege zu dem jeweiligen Transplantationszentrum gebracht. Dort ist der Empfänger bereits auf die bevorstehende Transplantation vorbereitet worden, die unmittelbar nach dem Eintreffen des Organs durchgeführt wird. Der Leichnam wird nach der Organentnahme in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben. Die Angehörigen können in jeder gewünschten Weise Abschied von dem Verstorbenen nehmen.

Das Gerücht, dass bei Organspendern schneller aufgegeben wird, wird durch den Artikel deutlich widerlegt. Im Gegenteil, denn es kann nur zur Organspende kommen, wenn die Herz-Kreislauf-Funktionen bis zum Schluss aufrechterhalten werden!

Weitere Informationen zur Organspende

Sie haben noch Fragen zum Thema "Organspende"? Weitere Informationen erhalten Sie Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr am kostenfreien Infotelefon der DSO (www.dso.de) in Zusammenarbeit mit der BZgA (www.bzga.de).

Tel.: 0800 90 40 400