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Beratung bei Behandlungsfehlern

Trotz aller Sorgfalt kommt es immer wieder vor, dass bei Behandlungen durch Ärzte oder durch medizinisches Fachpersonal Fehler begangen werden. Nur in den allerseltensten Fällen liegt allerdings ein echter Behandlungsfehler vor.

Das können Sie tun, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten

  • Sie sollten ein klärendes Gespräch mit dem behandelnden Arzt führen, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen.
  • Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll, welches Auskunft darüber gibt, wie die Behandlung abgelaufen ist und wodurch der Behandlungsfehler begründet sein soll.
  • Notieren Sie Namen und Anschriften von möglichen Zeugen (Partnerin, Partner, Verwandte o. ä.), von behandelnden und von Ihnen aufgesuchten Ärzten; listen Sie die Behandlungs- und Untersuchungstermine auf.

So unterstützt Sie die BKK firmus

Sollten Sie nach dem Gespräch mit Ihrem Arzt weiterhin einen Behandlungsfehler vermuten, stehen Ihnen unsere Experten für eine erste Einschätzung zur Verfügung. Innerhalb eines Beratungsgespräches wird der weitere Ablauf besprochen.

In der Regel gilt, dass die Beweislast beim Patienten liegt. Die BKK firmus unterstützt Sie, indem wir weitere ärztliche Behandlungs- und Pflegeunterlagen von Ärzten und Kliniken anfordern. Zusammen mit dem Medizinischen Dienst wird ein Medizinisches Gutachten erstellt, welches wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.