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Belastungsgrenze / Befreiung von Zuzahlungen

Versicherte leisten Zuzahlungen während eines Kalenderjahres nur bis zur Belastungsgrenze: Sie beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke 1 %.

Bei der Berechnung werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (einschl. Lebenspartner) jeweils zusammengerechnet. Die jährlichen Bruttoeinnahmen verringern sich um Freibeträge für die im Haushalt lebenden Angehörigen.

Für die Belastungsgrenze muss das Jahresbruttoeinkommen nachgewiesen werden.

Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres erreicht, ist eine Befreiung für den Rest des Jahres möglich, die BKK firmus stellt Ihnen einen sog. "Befreiungsausweis" aus.

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung und die Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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