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Elektronische Gesundheitskarte (eGK) und Bild-Uploadtool

Elektronische Gesundheitskarte (Muster)
Elektronische Gesundheitskarte

Seit einigen Jahren nutzen Kunden bereits die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ihr Lichtbild schützt sie vor Kartenmissbrauch und auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte, die im Falle eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes in der EU (und anderen ausgewählten Ländern) den Auslandskrankenschein ersetzt. Zudem erhält jeder Versicherte zusammen mit der eGK seine neue Krankenversichertennummer, die ein Leben lang gültig bleibt - auch beim Wechsel von einer anderen Krankenkasse zur BKK firmus.  

Während bestimmte Funktionen (z. B. die Speicherung von Name, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten auf der eGK) von Beginn an zur Verfügung standen, mussten verschiedene – freiwillige Anwendungsmöglichkeiten – erst ausgiebige Tests durchlaufen. Los geht es in Kürze mit der Speicherung von so genannten Notfalldaten und dem elektronischen Medikationsplan.

Notfalldatensatz

Versicherte können seit 2020 – auf freiwilliger Basis – bei allen teilnehmenden Leistungserbringern notfallrelevante Informationen auf ihrer eGK speichern lassen. In diesem so genannten Notfalldatensatz können folgende Informationen gespeichert werden:

  •  chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen,
  •  regelmäßig eingenommene Medikamente,
  •  Allergien und Unverträglichkeiten,
  •  weitere wichtige medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft oder Implantate) und
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärzten.

Zusätzliche Angaben möglich

Über den Notfalldatensatz hinaus können auch Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen (z. B. Organspendeausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht) auf der eGK gespeichert werden. In bestimmten Notfall- oder Behandlungssituationen können Ärzte durch diese Informationen erfahren, dass es eine solche Erklärung gibt und wo sie zu finden ist.

Die neuen Funktionen werden in der Region Westfalen/Lippe erstmals getestet. Alle BKK firmus-Versicherten aus der Region erhalten zu gegebener Zeit ein Schreiben mit allen benötigten Informationen.

Zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit den neuen Funktionen der Gesundheitskarte gibt finden Sie hier die dazugehörigen Antworten.

Schutz sensibler Gesundheitsinformationen

Bei den hohen technischen Möglichkeiten, die die elektronische Gesundheitskarte bietet, ist besondere Vorsicht geboten. Daher steht der Datenschutz bei der eGK an erster Stelle.

Für die eGK gelten modernste Verschlüsselungstechniken. Sie verhindern, dass Unberechtigte die sensiblen Gesundheitsinformationen einsehen können. Hinzu kommt, dass niemand ohne Ihre Einwilligung auf die vertraulichen Daten Ihrer eGK zugreifen kann. Sie allein entscheiden also, ob und welche medizinischen Daten gespeichert werden und wer welche Dokumente einsehen darf.

Die Angehörigen der Heilberufe (z. B. Ärzte und Apotheker) haben eine zusätzliche Karte (elektronischer Heilberufsausweis). Erst wenn eGK und Heilberufsausweis im Kartenlesegerät stecken und sich beide Seiten mit ihrer jeweiligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) identifiziert haben, können die gespeicherten Daten entschlüsselt und gelesen werden. Eine Ausnahme von diesem „Zwei-Schlüssel-Prinzip“ bilden nur die Notfalldaten, bei denen die PIN-Eingabe durch die Ärztin bzw. den Arzt ausreicht, wenn tatsächlich ein Notfall eingetreten ist.

Bild-Uploadtool - laden Sie Ihr Bild für die eGK
ab sofort ganz bequem online hoch!

Mit unserem komfortablen Service machen wir es Ihnen noch leichter: Senden Sie uns Ihr Foto mit unserem Bild-Uploadtool ganz bequem online zu.

Das Hochladen Ihres Fotos ist ganz einfach. Schritt für Schritt werden Sie durch den Upload-Prozess geführt und über die Fortschrittsanzeige sind Sie jederzeit über den Ablauf Ihres Uploads informiert. Und falls Sie gerade kein Bild zur Hand haben, können Sie das Bild-Uploadtool einfach mit Ihrem Smartphone nutzen und direkt ein "Selfie" aufnehmen! Versuchen Sie es doch einmal.

Übermittlung Ihres Lichtbildes an uns

Sie möchten uns Ihr Foto lieber mit der Post schicken - auch das ist möglich.
Sie erhalten von uns den sogenannten Lichtbildbogen auf zwei Wegen: Den Lichtbildbogen können Sie sich ganz einfach hier herunterladen und ausdrucken. Einfach ausfüllen, Foto einkleben, unterschreiben und an uns schicken oder in einer unserer Servicestellen abgeben.

Andernfalls schicken wir Ihnen den Lichtbildbogen auf Wunsch auch gerne mit der Post zu. » Kontakt 

Für welchen Weg auch immer Sie sich entscheiden - achten Sie bei Ihrem Foto bitte auf jeden Fall auf das Anforderungsprofil (PDF).

Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sind von der Anforderung ausgenommen. Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, dürfen die Karte bis zu einem späteren Zeitpunkt ohne Foto nutzen.