FAQ Datenspeicherung auf eGK
Auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherte Notfalldaten können Leben retten, ein Medikationsplan kann lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern. Und mit der elektronischen Patientenakte sind die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern sowie die Rolle der Patienten zu stärken.
Die Speicherung der Notfall- und Gesundheitsdaten wird derzeit in der Region Westfalen/Lippe erprobt und soll künftig bundesweit möglich werden. Antworten zu den häufigsten Fragen werden nachstehend beantwortet.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, rufen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gern.
Im Notfall könnten folgende Informationen wichtig sein: Chronische Erkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten, Medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft), Regelmäßige Medikationen, Kontaktdaten von Angehörigen, Ablageort zu Willenserklärungen (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Organspende-Ausweis).
Ja! Nur, wer für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen ist und einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA) hat, darf auf die Medikations- und Notfalldaten zugreifen. – z. B. (Not-)Ärzte, Apotheker und Zahnärzte. Um die Gesundheitsdaten zu lesen, benötigt der Arzt zusätzlich Ihre Zustimmung, welche Sie durch Eingabe Ihrer PIN erteilen. Ausnahme: Im Notfall kann der Arzt die Notfalldaten auch ohne PIN auslesen.