Beitragssatzsenkung zum 1.1.2015

Die Mitglieder der BKK firmus werden bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahresbeginn erheblich entlastet.
Mit einem Zusatzbeitrag von nur 0,6 % senkt die BKK firmus ihren Beitragssatz auf 15,2 %.

Anfang 2015 ändert sich die Höhe des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % bleibt auch in Zukunft bestehen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bleiben mit jeweils 7,3 % gleich. Statt des bisher gesetzlich festgeschriebenen zusätzlichen Sonderbeitrags von 0,9 % für die Versicherten gibt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FWQG) den Krankenkassen die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen einen individuellen Zusatzbeitrag zu erheben.

Die BKK firmus liegt mit einem Zusatzbeitrag von 0,6 % deutlich unter dem vom Bundesministerium für Gesundheit für das Jahr 2015 festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 0,9 %.

Ab 1. Januar 2015 profitieren Sie also nicht nur von dem umfangreichen Leistungs- und Serviceangebot der BKK firmus, sondern mit 15,2 % auch von einem günstigen Beitragssatz. Denn die Beitragssatzsenkung führt zu einer erheblichen Entlastung der Mitglieder.

Das bedeutet für Sie zum Beispiel folgende monatliche/jährliche Ersparnis:

mtl.  Brutto-Einkommenmtl. Arbeitnehmeranteil 2014mtl. Arbeitnehmeranteil 2015mtl. Ersparnisjährl. Ersparnis (bei 13 Gehältern)
2.000 €164,00 €158,00 €6,00 €78,00 €
2.500 €205,00 €197,50 €7,50 €97,50 €
3.000 €246,00 €237,00 €9,00 €117,00 €
3.500 €287,00 €276,50 €10,50 €136,50 €
4.000 €328,00 €316,00 €12,00 €156,00 €

Weitere Informationen zum neuen Zusatzbeitragssatz sowie eine Übersicht mit den häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie hier.


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