Grundpauschale
Die monatliche Grundpauschale ist die Basis für die finanziellen Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen. Das Bundesamt für soziale Sicherung teilt diese jeweils Mitte November für das Folgejahr mit.
Die monatliche Grundpauschale für das Jahr 2025 beträgt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen 360,57 €. Für das Jahr 2026 beläuft sie sich auf 391,87 € je Versicherten.
Nach § 36 Abs. 3 RSAV müssen die Krankenkassen ihren Versicherten die Höhe dieser Grundpauschale mitteilen.