Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt die Gehaltshöhe, bis zu der die Beiträge berechnet werden. Wer mehr Entgelt bezieht, zahlt Beiträge bis zur BBG. Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich. Sie liegt für die Kranken- und Pflegeversicherung 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich. Die BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt 2026 in  bei 8.450 Euro im Monat.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (in Euro)

 West
Monat

Jahr
Ost
Monat

Jahr
Rentenversicherung8.450101.4008.450101.400
Arbeitslosenversicherung8.450101.4008.450101.400
Kranken- und Pflegeversicherung
 
5.812,50
 
69.7505.812,50
 
69.750