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Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und Pflegende ausbauen. Bereits Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen rund fünf Milliarden Euro.

Pflegestärkungsgesetz II

Zentraler Punkt ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Damit verbunden ist ein neues Begutachtungsverfahren. Zugleich sollen die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet werden, um so dem Pflegebedarf jedes Einzelnen besser Rechnung tragen zu können.

Die Umstellung auf das neue System soll bis 2017 weitgehend abgeschlossen sein. Dabei soll keiner der heute rund 2,7 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werden. Durch das neue System würden in den nächsten Jahren rund 500 000 Menschen mehr unterstützt.

Menschen, die ein Familienmitglied pflegen, sollen unter anderem bei Sozialbeiträgen bessergestellt werden. So ist eine umfassende Absicherung der pflegenden Person in der Arbeitslosenversicherung vorgesehen, um den Versicherungsschutz für den Fall der Arbeitslosigkeit nach einer Pflegetätigkeit zu stärken.

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