Zum Hauptinhalt springen

FAQ zur Pflegereform 2022

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur Pflegereform 2022 in einer umfassenden Übersicht für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, besuchen Sie uns doch in einer unserer Servicestellen oder rufen Sie uns an.

Pflege-Hotline
Tel. 0421 6434-401

Das deutsche Pflegesystem kam bereits in den vergangenen Jahren immer stärker unter Druck, sodass eine Pflegereform 2021 dringend notwendig ist. Die Pandemie durch Covid-19 hat die ganze Sache nochmal verschärft.

Ursprünglich war angedacht, dass Pflegebedürftige mehr Geld erhalten und gleichzeitig der Eigenanteil für die Unterbringung in einem Pflegeheim sinken soll. Auch ambulante Pflegeleistungen sind im Visier der nunmehrigen Reform ebenso wie einige andere Themenpunkte. Die umgesetzten neuen Regelungen beziehen sich hauptsächlich auf die verbesserte Entlohnung des Pflegepersonals sowie die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen.
Die angekündigte Pflegegelderhöhung um 5% wurde hier gestrichen. Ziel der Änderung ist die verbesserte Bezahlung der Pflegekräfte. Ab Herbst 2022 soll die Zulassung von Pflegediensten sowie Altenheimen von einer Bezahlung nach Tarif basierend gemacht werden. 

Finanziert werden soll die Reformänderung durch den Anhieb des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Punkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns und einer Unterstützung des Bundes von einer Milliarde Euro jährlich.

Am 1. Januar 2022 wird der Leistungsbeitrag für die Kurzzeitpflege um ganze 10 % erhöht. Die monatliche Unterstützung beträgt dann im neuen Jahr 1.774 Euro. Falls Mittel der Verhinderungspflege nicht verbraucht sind, kann dieser Betrag auf 3.386 Euro erhöht werden.

Betroffene, die in einem Pflegeheim versorgt werden müssen, werden ab dem 1. Januar 2022 mit einem differenzierten Leistungsbetrag von der Pflegeversicherung unterstützt. Dieser nimmt mit der Dauer des Heimanspruchs zu. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 5 % des Eigenanteils, im darauffolgendem Jahr dann 25 %, im dritten Jahr dann 45 % und danach werden 70 % von der Kasse getragen.

Die Sachleistungsbeträge werden um 5 % angehoben. Konkret gibt es für die einzelnen Pflegegrade ab dem 01.01.2022 folgende Zuschläge:

  • Bei Vorliegen des Pflegegrad 2 wird die Unterstützung für Pflegesachleistungen von aktuell 689 Euro auf 723 Euro erhöht.
  • Im Pflegegrad 3 steigen die Pflegesachleistungen von derzeit 1.298 Euro auf zukünftig 1.363 Euro an.
  • Für den Pflegegrad 4 sieht es so aus, dass die Unterstützung von Pflegesachleistungen von 1.612 Euro auf 1.693 Euro pro Monat erhöht wird.
  • Und im Pflegegrad 5 kommt folgender neuer Betrag: Statt derzeit 1.995 Euro auf 2.095 Euro.

Der Besitzstandschutz fällt mit der neuen Regelung weg, da die Besitzstandsschutzbeträge mit den Eigenanteilsreduzierungen verrechnet würden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich daraus materiell-rechtlich für die Pflegebedürftigen keine Verschlechterung ergäbe.

 

Pflegefachkräfte können im Rahmen ihrer Leistungserbringung nun konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben.

Die Bearbeitungsfrist für Anträge für Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse wird auf 3 Wochen festgelegt.

Der Höchstbetrag für die Pflegehilfsmittelpauschale beträgt ab 2022 pro Monat 40 €.