Teilstationäre Pflege
Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Kann die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, besteht ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege.
Zusätzlich können Sie weitere Informationen zur Pflegeversicherung hier einsehen.
Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung im Falle eines Pflegebedarfs empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier: