Rehabilitation
Die Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, mit denen die Folgen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer angeborenen Behinderung möglichst beseitigt oder zumindest ausgeglichen werden.
Das Wort Rehabilitation stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Wiederherstellung.
Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, den Versicherten trotz Behinderung oder drohender Behinderung in die Lage zu versetzen, möglichst vollwertig und selbstständig einen Beruf oder Erwerb auszuüben, am Gemeinschaftsleben teilnehmen und privaten Neigungen nachgehen zu können.
Rehabilitation heißt u. a.:
- Nach einer schweren Akuterkrankung oder bei einer chronischen Erkrankung wird die Leistungsfähigkeit in Alltag und Beruf wiederhergestellt oder wesentlich verbessert.
- Verlorene Fähigkeiten im Hinblick auf die Teilnahme in Beruf und Gesellschaft werden wieder erlernt.
- Verlorene Fähigkeiten werden durch Verstärkung bestehender oder Erlernen neuer Fähigkeiten ersetzt.
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen können ambulant, mobil oder stationär durchgeführt werden. Die Dauer einer stationären Rehabilitationsmaßnahmenerstreckt sich über drei Wochen. Die ambulante Maßnahme dauert hingegen 15 Behandlungstage. Die mobile Variante hingegen erstreckt sich über 45 Einheiten.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können unterschiedliche Rehabilitationsträger leisten. In den meisten Fällen sind es aber die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger. Die gesetzlichen Krankenkassen sind vorrangig bei Rentner*innen zuständig. Den Mustervordruck 61 für die Antragsstellung einer medizinischen Rehabilitation erhalten Sie von Ihrem zuständigen Arzt/ Ihrer zuständigen Ärztin. Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen können postalisch oder ganz bequem über die BKK firmus App oder den Online Service digital eingereicht werden. Die Deutsche Rentenversicherung hingegen ist in den meisten Fällen der zuständige Kostenträger für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung kann der Rehabilitationsantrag online gestellt werden.
Voraussetzungen zur Beantragung einer medizinischen Rehabilitation
- Die Maßnahme muss ärztlich verordnet sein.
- Ambulante Maßnahmen am Wohnort sind ausgeschöpft worden. Dies bedeutet, dass die ambulante Krankenbehandlung nicht ausreichend ist um eine Krankheit zu heilen oder ihre Folgen zu mildern.
- Seit der letzten medizinischen Rehabilitationsmaßnahme sind vier Jahre vergangen.
- Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Wenn also trotz der ambulanten, wohnortnahen Krankenbehandlung keine Besserung eingetreten ist, kann die Krankenkasse Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringen. Die die Durchführung einer ambulanten Rehabilitation ist jedoch immer die erste Wahl, sofern dies möglich ist.
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