Kuren – Vorsorge

Mit ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen bieten wir Ihnen ein breites Angebot an.

Der Begriff „Kur“ wird umgangssprachlich genutzt. Als gesetzliche Krankenkasse unterscheiden wir zwischen einer Vorsorge – und einer Rehabilitationsmaßnahme.

 

Was ist der Unterschied?

Bei einer Rehabilitationsmaßnahme liegt dagegen bereits eine manifeste Erkrankung vor. Die Folgen von Krankheit, Unfall oder angeborener bzw. erworbener Behinderung sollen durch die Rehabilitation möglichst umfassend ausgeglichen bzw. langfristig zu beseitigt werden.

Vorsorgemaßnahmen verfolgen grundsätzlich einen vorbeugenden und präventiven Ansatz. Die Entstehung von Krankheiten soll mit dieser Maßnahme vermieden werden.

International wird zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention unterschieden. Vorsorge im Sinne dieser Begutachtungsanleitung sind nur die Primär- und Sekundärprävention. Es liegt demnach noch keine Krankheit im versicherungsrechtlichen Sinne vor. 

 

Primär- und Sekundärprävention - was ist das?

Die Primärprävention beschreibt Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten. Ziel ist es die Neuerkrankungsrate (Inzidenz) zu senken sowie die Gesundheit zu fördern und zu erhalten.

Die Sekundärprävention hingegen beinhaltet Maßnahmen die darauf abzielen eine Verschlimmerung/Chronifizierung von Krankheiten im Frühstadium zu verhindern, die Krankheitsdauer zu verkürzen. 
 


Voraussetzungen zur Beantragung einer Vorsorgemaßnahme

  • Die Maßnahme muss ärztlich verordnet sein.
  • Ambulante Maßnahmen am Wohnort sind ausgeschöpft worden. Dies bedeutet, dass die ambulante Krankenbehandlung nicht ausreichend ist, um eine Krankheit zu heilen oder ihre Folgen zu mildern. 
  • Bei der Durchführung einer stationären Vorsorgemaßnahme gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Eine stationäre Vorsorgemaßnahme ist erst indiziert, wenn ambulante Maßnahmen am Wohnort sowie ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten keine Besserung der Beschwerden herbeigeführt haben.  
  • Seit der letzten stationären Maßnahme sind vier Jahre vergangen/ seit der letzten ambulanten Vorsorgemaßnahme in anerkannten Kurorten sind drei Jahre vergangen.

 

Welche Vorsorgemaßnahmen gibt es?

  • Ambulante Vorsorgemaßnahme
  • Stationäre Vorsorgemaßnahme
  • Mutter-/Vater-(Kind)-Vorosrgemaßnahme

 

Ambulante Vorsorgemaßnahme

Ambulante Vorsorgebehandlungen können an einem anerkannten Kurort durchgeführt werden. Sie umfassen die kurärztliche Behandlung und verordnete Anwendungen sowie einen Zuschuss zu Kosten für Fahrt, Unterbringung, Kurtaxe etc. in Höhe von 224 €, wenn die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert. 336 € erhalten Sie sogar ab einer Maßnahme von 21 Kalendertagen.

Die BKK firmus übernimmt die Kosten der verordneten Heilmittel aus dem gesetzlichen Heilmittelkatalog. Die gesetzliche Zuzahlung setzt sich zusammen aus 10,00€ je Verordnung und 10% der Behandlungskosten. 

 

Stationäre Vorsorgemaßnahme

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsbehandlungen finden in einer Klinik oder in einem Sanatorium statt. Die BKK firmus hat hier mit vielen Kliniken besondere Verträge ausgehandelt, die auch vorrangig je nach Diagnose, ausgewählt werden. Wir übernehmen die gesamten Kosten des Klinikaufenthaltes. Sie leisten lediglich einen Zuschuss (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) in Höhe von 10,00 € pro Kalendertag.

 

Mütter/Väterleistungen und Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen

Eine Mutter/Vater-(Kind)-Vorsorgemaßnahme kommt in Betracht, wenn Gesundheitsbeschwerden bzw. Erkrankungen bei der erziehungsberechtigten Person durch mütter-/väterspezifische Kontextfaktoren im Zusammenhang mit der Erziehungsverantwortung/Erziehungstätigkeit vorliegen. Aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen kann der Erziehungsverantwortung nur erschwert nachgekommen werden. Eine bedarfsgerechte Erziehung des Kindes oder der Kinder ist demnach gefährdet. 

Medizinische Vorsorgemaßnahmen für Mütter oder Väter werden stationär durchgeführt. Durchschnittlich dauert eine Maßnahme drei Wochen. Diese kann als Mütter bzw. Väter Leistung absolviert werden. Eine Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter kann jedoch auch in Form einer Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen erbracht werden. 

Wann kann mein Kind als Begleitkind mit?

  • bei alleinerziehenden und berufstätigen Müttern/Vätern 
  • bei einer belasteten Mutter-/Vater-Kind Beziehung
  • wenn das Kind nicht anderweitig betreut werden kann und dadurch die Durchführung der Maßnahme für die Mutter/den Vater behindert wird. 
  • Wenn die Trennung des Kindes von der Mutter/ dem Vater aufgrund von psychosozialen Gründen unzumutbar ist und dies die psychische Gesundheit des Kindes gefährdet.  Zu beachten ist, dass der Erfolg der Vorsorgemaßnahme durch die Mitaufnahme des Kindes nicht gefährdet sein darf.

Hier finden Sie eine Übersicht der Kliniken des Gesundheitsservices speziell für Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen.

Die Zuzahlung liegt bei 10,00 € pro Kalendertag.

 

Wo erhalte ich die Antragsunterlagen?

Die Antragsunterlagen zur Beantragung einer ambulanten/ stationären Vorsorgemaßnahme erhalten Sie auf Anfrage über die BKK firmus APP oder postalisch. 

Die Antragsunterlagen zur Beantragung einer Mütter/Väterleistung bzw. Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen (Muster 64) erhalten Sie von Ihrem zuständigen Arzt/ Ihrer zuständigen Ärztin. Wenn ihr Kind als behandlungsbedürftiges Kind, die Maßnahme begleiten soll, reichen Sie ergänzend dazu bitte den Mustervordruck 65, ausgefüllt von Ihrem Kinderarzt/ Ihrer Kinderärztin ein. 

Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen können postalisch oder ganz bequem über die BKK firmus App oder den Online Service digital eingereicht werden.