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Entlassmanagement

Am 01.10.2017 ist der „Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung“ nach § 39 Abs. 1a SGB V in Kraft getreten. Ziel des Vertrages ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, kontinuierlichen Versorgung der Versicherten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung. Die BKK firmus unterstützt Krankenhäuser und Sozialdienste beim Entlassmanagement der Patient*innen.

Krankenhäuser erstellen hierbei einen Entlassplan, der alle notwendigen Informationen zur Weiterbehandlung und Anschlussversorgung des Patient*innen enthält. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Entlassmanagements ist das Vorliegen einer schriftlichen Einwilligungserklärung des versicherten Person.

Das Team des BKK firmus-Entlassmanagements koordiniert die eingehenden Leistungsanträge zu den Themenbereichen Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Rehabilitation, Arzneimittel, Pflege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.


Sie haben Fragen zum Entlassmanagement der BKK firmus?

Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an entlassmanagement@bkk-firmus.de oder rufen Sie uns an unter 0541-331410. Wir beraten Sie gern.