Mit der Betreuungsverfügung kann im Voraus festgelegt werden, wen das Gericht im Bedarfsfall als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft.
Betreuungsverfügung
Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht - aus welchen Gründen auch immer - nicht wirksam ist.
Zur Erstellung einer Betreuungsverfügung können Sie auf ein Musterformular der Broschüre "Betreuungsrecht" des BMJV zurückgreifen und dieses auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Weiterführende Informationen
Seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) existieren umfassende Informationsmaterialien, die u. a. Musterformulare oder Formulierungshilfen enthalten. Diese können Sie im Internet herunterladen. Hierzu haben wir auf diese vom BMJV stets aktuell gehaltenen Informationen direkt verlinkt.
Broschüren im Einzelnen:
Broschüre Betreuungsrecht
Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht, hrsg. vom BMJV (Stand: Juli 2015)
http://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?nn=6428404&templateQueryString=Suchbegriff
Ratgeber für Patientenrechte
hrsg. vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), BMJV, und dem Beauftragten für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege (Stand: August 2014)
http://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?gtp=6426134_list%253D3&templateQueryString=Suchbegriff
Broschüre Patientenverfügung
Leiden - Krankheit - Sterben. Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin, hrsg. vom BMJV (Stand: Juli 2015)
http://www.bmjv.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Publikationensuche_Formular.html?templateQueryString=Suchbegriff
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Die UPD hat den gesetzlichen Auftrag, zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei zu informieren. Hierzu zählt auch das Thema "Patientenrechte", einschließlich Fragen zum Selbstbestimmungsrecht am Ende des Lebens und zu den Unterschieden der Vorsorgedokumente.
Kostenlose Hotline
Gebührenfrei aus allen Netzen:
Beratung Deutsch: 0800 011 77 22
Montags bis freitags von 08:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr
Beratung Türkisch: 0800 011 77 23
Montags bis samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr
Beratung Russisch: 0800 011 77 24
Montags bis samstags von 08:00 bis 18:00 Uhr
Beratung Arabisch: 0800 33 22 12 25
Dienstags von 11:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr
Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe
Für eine erweiterte Absicherung und juristische Beratungen zur Betreuungsverfügung empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier: