Anschlussrehabilitation
Die Anschlussrehabilitation ist eine Form der medizinischen Rehabilitation, die sich in der Regel unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließt.
Der Unterschied zur klassischen Rehabilitationsmaßnahme ist, dass zuvor ein Akutereignis stattgefunden hat, weshalb eine zügige Durchführung der Maßnahme erforderlich ist.
Die Anschlussrehabilitation sollte in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach einer teilstationären Operation, spätestens jedoch nach sechs Wochen, an eine stationäre Krankenhausbehandlung durchgeführt werden.
Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Krankheits-und Beschwerdebildern (Bsp. Hüft-TEP, Knie-TEP, nach einer Herzklappen- oder einer koronaren Bypass Operation) in Betracht kommt.
Ziel der Anschlussrehabilitation ist es, beeinträchtigte oder verlorengegangene körperliche bzw. organbezogene Funktionen und Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu kompensieren, um Belastungen und Erfordernisse des Alltages bewältigen zu können.
Eine Anschlussrehabilitation kann ambulant, mobil oder stationär durchgeführt werden und wird in der Regel vom behandelnden Arzt des Krankenhauses verordnet und durch den Sozialdienst organisiert. Für die Beantragung einer Anschlussrehabilitation über die gesetzliche Krankenkasse wurde ein bundeseinheitlicher Antrag entwickelt. Der Sozialdienst des Krankenhauses übermittelt den vollständig ausgefüllten Antrag dem zuständigen Kostenträger zur Prüfung.
Die Dauer einer stationären Anschlussrehabilitation erstreckt sich über drei Wochen. Die ambulante Maßnahme dauert hingegen 15 Behandlungstage.
Sollte eine Verlängerung des Rehabilitationsaufenthaltes erforderlich sein, um das volle Rehabilitationspotenzial zu erreichen, kann die durchführende Rehabilitationsklinik eine Verlängerung beantragen.
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