Psychotherapie

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die gesamten Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. Die Kosten werden für die psychotherapeutischen Sprechstunden sowie einer daran anschließenden Akut-, Kurz- oder Langzeittherapie übernommen.

Als gesetzlich Versicherter sollten Sie bei psychischen Problemen immer einen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen, der über eine entsprechende Approbation (staatliche Zulassung zur Heilbehandlung) verfügt. Psychotherapeutische Behandlungen bei Heilpraktikern können von der gesetzlichen Krankenversicherung leider nicht übernommen werden.

Unsere Kundenberater stehen Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren einer Psychotherapie gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

Sie sind noch auf der Suche nach einer Praxis für Psychotherapie? Dann können Sie dafür auch die Terminservicestelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nutzen (telefonisch erreichbar unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117). Für den digitalen Weg steht Ihnen die Internetseite www.116117.de (externer Link) zur Verfügung.