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Negativliste

Mit der Negativliste sollen unwirksame und damit unwirtschaftliche Arzneimittel von der Verordnung ausgeschlossen werden.

Als unwirtschaftlich sind insbesondere Arzneimittel anzusehen, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten, deren Wirkungen wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden können oder deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.

Bei Anfragen zu nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gern!