Kinderkrankengeld

Unsere Kunden haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn es erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Arbeit fernbleiben müssen. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass keine weitere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Bei vorliegender Behinderung und Hilfebedürftigkeit des Kindes (Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen H), besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld über das 12. Lebensjahr hinaus. 

Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

Wir benötigen die "Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Krankheit eines Kindes", die Sie von dem behandelnden Kinderarzt bekommen. Auf der Bescheinigung befindet sich der Antrag für den Bezug von Kinderkrankengeld.

  • Ihr Arbeitgeber übermittelt uns Ihre Entgeltdaten.
  • Wenn Sie selbstständig und mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, bekommen Sie für den Zeitraum des Verdienstausfalls Ersatzleistungen wie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Für die Berechnung greifen wir auf Ihre uns vorliegenden Unterlagen zurück.

  

Die Höhe des Kinderkrankengeldes

  • Arbeitnehmerinnen: Das kalendertägliche Krankengeld bei Erkrankung des Kindes beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (sozialversicherungspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt). Wenn dem Grunde nach beitragspflichtige Einmalzahlungen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung gezahlt wurden, beträgt das Bruttokrankengeld ungeachtet der Höhe der Einmalzahlung 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts aus beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. 
  • Bei hauptberuflich selbstständig Tätigen beträgt das Kinderkrankengeld 70 % des kalendertäglichen Arbeitseinkommens. Dies errechnet sich aus dem Arbeitseinkommen aus dem letzten Einkommenssteuerbescheid. Es wird für den Kalendertag gezahlt und darf dabei 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 SGB V (BBG) nicht überschreiten. 

  

Anspruchsdauer

  • 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr und Kind (Alleinerziehende 30 Arbeitstage)
  • Insgesamt jedoch max. 35 Arbeitstage je Elternteil (Alleinerziehende 70 Arbeitstage)

  

Ablauf der Zahlungen

Sobald uns die Entgeltdaten durch Ihren Arbeitgeber übermittelt wurden, überweisen wir Ihnen das Kinderkrankengeld.