Unsere Kunden erhalten Kinderkrankengeld, wenn sie ein bis zu zwölf Jahre altes Kind wegen Krankheit zu Hause zu betreuen oder zu pflegen haben und deshalb Ihrem Arbeitsplatz fernbleiben müssen. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass keine weitere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Besteht kein Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung, bezahlen wir Kinderkrankengeld für längstens 15 Arbeitstage kalenderjährlich für jedes erkrankte Kind (Alleinstehende 30 Tage). Der Höchstanspruch je Elternteil liegt bei 35 Arbeitstagen pro Kalenderjahr (Alleinstehende 70 Tage). Ein ärztlicher Nachweis muss vorliegen.