Wir übernehmen bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit Fahr- und Transportkosten.
Die Kostenübernahme kann erfolgen bei:
- Krankenhausbehandlung, stationären medizinischen Vorsorgeleistungen und bei stationärer Entbindung,
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus,
- Krankentransporten oder Fahrten, durch die eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird (z.B. ambulante Operationen),
- ambulanten Behandlungen in besonderen Ausnahmefällen wie zum Beispiel: Vorliegen des Pflegegrades 3 inkl. Mobilitätsbeeinträchtigung, Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen: "aG", "BI" oder "H" sowie Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie.
Die Zuzahlung des Versicherten beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens
10 € je Fahrt jedoch nicht mehr als die tatsächlichen entstandenen Kosten.