Die gesetzlichen Zuzahlungen sollen die Versicherten finanziell nicht überfordern. Aus diesem Grund gibt es die Zuzahlungsgrenze. Sobald diese erreicht ist, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Zuzahlungsrechner
Zuzahlungsgrenze online berechnen
Um herauszufinden, wann Sie eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen können, ermitteln Sie zuerst Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze. Bis zu diesem Betrag müssen Sie pro Jahr Zuzahlungen leisten.
Mit dem Zuzahlungsrechner der BKK firmus können Sie die maximale Höhe Ihrer kalenderjährlichen Zuzahlungen ganz einfach ermitteln.
Rückerstattung
Haben Sie im Kalenderjahr bereits Zuzahlungen geleistet, die zusammengerechnet über Ihrer individuellen Zuzahlungsgrenze liegen? Dann erstattet die BKK firmus Ihnen den überschießenden Teil. Stellen Sie dafür einfach einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.
Befreiung auch im Voraus möglich
Alternativ können Sie den Betrag in Höhe Ihrer Zuzahlungsgrenze auch im Voraus bei uns einzahlen. Wir befreien Sie dann sofort von den weiteren Zuzahlungen. Ihr Vorteil: Sie ersparen sich das Sammeln von Belegen.
Wie lange gilt die Befreiung?
Für eine rechtswirksame Befreiung von den Zuzahlungen benötigen Sie eine schriftliche Zusage der BKK firmus. Diese erhalten Sie, nachdem wir Ihren Antrag bearbeitet haben. Von den Zuzahlungen können Sie dann bis zu einem Kalenderjahr befreit werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Lexikon unter dem Stichwort "Zuzahlungen". Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einer unserer Servicestellen vor Ort oder telefonisch unter 0421 64343.