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Das e-Rezept: Aus Rosa wird digital!

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland schreitet mit großen Schritten voran: Das e-Rezept löst die bisherige rosafarbene Papier-Verordnung ab. Künftig werden Verordnungen bundesweit digital und fälschungssicher durch alle Ärztinnen und Ärzte ausgestellt und auf das Smartphone der Versicherten übermittelt. Direkt nach Ausstellung durch den Arzt können Versicherte die Verfügbarkeit des verschriebenen Arzneimittels bei den Apotheken im Umkreis prüfen und es bei der Apotheke ihrer Wahl vorbestellen.

In diesem Video wird die Funktionalität des e-Rezeptes und der dazugehörigen App der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, kurz Gematik, erklärt.


Der Schlüssel zum digitalen Rezept: Die e-Rezept-App

Damit Sie künftig elektronisch ausgestellte Rezepte empfangen und verwalten können, benötigen Sie die dazugehörige Smartphone-App der Gematik. Diese App gilt bundeseinheitlich für alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie heißt "Das e-Rezept" und ist in allen gängigen App-Stores kostenlos verfügbar:


Voraussetzungen

Um die e-Rezept-App im vollen Umfang nutzen zu können, muss im Rahmen der Registrierung Ihre Identität zweifelsfrei festgestellt werden. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Nutzung der Gesundheitskarte:

Mit Ihrer elektronische Gesundheitskarte (eGK) und Ihrem Smartphone können Sie die e-Rezept-App einrichten. Die Kommunikation zwischen den beiden Mitteln geschieht über die sogenannte NFC-Schnittstelle. NFC steht dabei für Near Field Communication, was bedeutet, dass Informationen Ihrer Versichertenkarte und der e-Rezept-App untereinander ausgetauscht werden, indem Sie Ihre eGK an Ihr Smartphone halten.

Ob Ihr Smartphone diese Technik unterstützt, erfahren Sie beim entsprechenden Anbieter oder auf diversen Übersichts-Seiten im Internet. Ob Ihre Versichertenkarte bereits NFC-fähig ist, sehen Sie anhand der Optik Ihrer eGK. Sofern das NFC-Symbol (Satellit) und die sogenannte "Card Access Number" (CAN) vorhanden sind, sind Sie bereits im Besitz einer eGK mit kontaktloser Schnittstelle (s. auch nebenstehendes Bild).

NFC-fähige eGK beantragen:

Die elektronische Patientenakte (ePA) und das e-Rezept sind nur zwei Beispiele, bei denen die eGK bereits heute als Identifikationsmittel dient und damit den Schlüssel bildet, um Zugriff auf höchst sensible Daten zu erhalten.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber ein Maximum an Sicherheitsstandards definiert, um die eGK (samt zugehöriger PIN) dem tatsächlichen Besitzer zukommen zu lassen. Vor der Aushändigung bzw. dem Versand muss sich der Versicherte zweifelsfrei identifizieren, weshalb ein einfacher Versand via Postbrief nicht mehr zulässig ist.

Bitte rufen Sie uns an, damit wir Sie beim Bezug Ihrer neuen Versichertenkarte unterstützen können. Sie erreichen uns unter 0421 64343 und 0541 331410.

Weitere Informationen, Videos und Antworten auf häufig gestellte Fragen und rund um das e-Rezept finden Sie auch unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

2. Nutzung des Identity and Access Managements (IAM) und GesundheitsID

Das IAM dient zur sicheren und flexiblen Identifizierung und Authentifizierung von Versicherten. An einer zentralen Stelle werden die versicherten Personen als Online-Benutzer und -Benutzerinnen gepflegt und können mit Standard-Verfahren in bestehende Anwendungen eingebunden werden. Dieses Verfahren ersetzt den oben beschriebenen Einsatz einer NFC-fähigen eGK und wird bereits erfolgreich im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) eingesetzt.