Neuerung bei Renten: Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente ab Juli 2024

Lesezeit: 1 Minuten
Ältere Hände, die einen Fächer aus Euro-Banknoten halten, darunter 10-, 20- und 50-Euro-Scheine; die Person trägt einen grauen Pullover und eine blaue Hose.

In der Vergangenheit wurden die Berechnungsgrundlagen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Renten) mehrmals verbessert. Diese Anpassungen kamen jedoch primär denjenigen zugute, deren Rente neu begann. Mit dem EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz soll diese Ungleichheit beseitigt werden. Konkret sollen die Renten von Personen, die bereits länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen (Bestandsrentner), an das derzeitige Rentenniveau angeglichen werden.

Von dieser Maßnahme profitieren nicht nur Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, sondern auch Empfänger von Alters- und Hinterbliebenenrenten, wenn diese unmittelbar auf eine EM-Rente folgten.

Start und Ablauf des Zuschlags

Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen traten zum 1. Juli 2024 in Kraft. Sie bringen eine wichtige finanzielle Verbesserung für Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat.

Orangefarbene Umrisse einer Hand, die einen Geldschein mit einem Euro-Symbol in der Mitte hält, vor einem hellbeigen Hintergrund.

Auszahlung

Ab Juli 2024 erhalten die Anspruchsberechtigten einen monatlichen Zuschlag zu Ihrer Rente.

Orangefarbene Umrandung eines Dokuments mit einem Benutzersymbol und Linien, die Text darstellen, vor einem hellbeigen Hintergrund.

Antrag

Es ist kein gesonderter Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) notwendig.

Eine orangefarbene Sprechblase mit einem kleinen „i“ darin, das für „Information“ steht, auf hellbeigem Hintergrund.

Information

Zwischen Juli und voraussichtlich Oktober 2024 erhielten alle berechtigten Rentenbezieher automatisch einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung, in dem die genaue Höhe des Zuschlags mitgeteilt wird.

Der Zuschlag wird zunächst als separate Zahlung von der DRV angewiesen. Es ist geplant, dass die Auszahlung desZuschlags ab Dezember 2025 gemeinsam mit der regulären Monatsrente erfolgt.

Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge

Dieser neue Rentenzuschlag gilt rechtlich als Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher sind aus diesem Betrag ebenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.

Für die meisten pflichtversicherten Mitglieder übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Beitragsabführung.

Wichtige Hinweise für Versicherte

Einfache orangefarbene Strichfigur einer Person auf hellbeigem Hintergrund.

Für Selbstzahler

Wenn Sie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung monatlich selbst an uns überweisen und eine separate Zahlungsmitteilung von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, bitten wir Sie, uns den zugehörigen Bescheid zuzusenden. Dies ist notwendig, um Ihre Beiträge korrekt neu zu berechnen.

Drei einfache, stilisierte Menschenfiguren, die nebeneinander auf einem hellbeigen Hintergrund stehen, mit orangefarbenem Umriss.

Familienversicherung

Auch Rentnerinnen und Rentner, die über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind, könnten von dieser Neuregelung betroffen sein. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf, um Ihren Status zu prüfen.

Weitere Informationen

finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung: Häufige Fragen zum EM-Renten-Verbesserungsgesetz.

Weitere Meldungen zu diesem Thema