In der Vergangenheit wurden die Berechnungsgrundlagen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Renten) mehrmals verbessert. Diese Anpassungen kamen jedoch primär denjenigen zugute, deren Rente neu begann. Mit dem EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz soll diese Ungleichheit beseitigt werden. Konkret sollen die Renten von Personen, die bereits länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen (Bestandsrentner), an das derzeitige Rentenniveau angeglichen werden.
Von dieser Maßnahme profitieren nicht nur Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, sondern auch Empfänger von Alters- und Hinterbliebenenrenten, wenn diese unmittelbar auf eine EM-Rente folgten.
Start und Ablauf des Zuschlags
Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen traten zum 1. Juli 2024 in Kraft. Sie bringen eine wichtige finanzielle Verbesserung für Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat.
Der Zuschlag wird zunächst als separate Zahlung von der DRV angewiesen. Es ist geplant, dass die Auszahlung desZuschlags ab Dezember 2025 gemeinsam mit der regulären Monatsrente erfolgt.
Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge
Dieser neue Rentenzuschlag gilt rechtlich als Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Daher sind aus diesem Betrag ebenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Für die meisten pflichtversicherten Mitglieder übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Beitragsabführung.
Wichtige Hinweise für Versicherte

Für Selbstzahler
Wenn Sie Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung monatlich selbst an uns überweisen und eine separate Zahlungsmitteilung von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, bitten wir Sie, uns den zugehörigen Bescheid zuzusenden. Dies ist notwendig, um Ihre Beiträge korrekt neu zu berechnen.
Weitere Informationen
finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung: Häufige Fragen zum EM-Renten-Verbesserungsgesetz.







