Die BKK firmus erstattet Zuzahlungen
Die BKK firmus zahlt Ihnen die Zuzahlungen zu bestimmten Leistungen wie zum Beispiel Arzneimittel und Fahrkosten zurück. Die Erstattung erfolgt, wenn Sie mehr als 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen für die Leistungen bezahlt haben (bei Menschen mit chronischen Erkrankungen 1 %).
Siehe auch Zuzahlungen, Belastungsgrenze bzw. einzelne Leistungen
(z. B. Arzneimittel, Fahrkosten, Heil- und Hilfsmittel).