Zum Hauptinhalt springen

Hinweisgebersystem und Meldestelle der BKK firmus

Mit unserem Hinweisgebersystem, auch als Whistleblower System bekannt, möchten wir die Möglichkeit eröffnen, verdächtige Aktivitäten oder Fehlverhalten anonym oder auch nicht anonym zu melden.

Unsere Meldestelle soll dabei das Vertrauen der Kunden, Mitarbeitenden, Leistungserbringer und sonstiger Geschäftspartner in die Integrität und Reaktionsfähigkeit unserer BKK firmus stärken.

Compliance

Compliance ist begrifflich weit zu verstehen und betrifft die Einhaltung aller gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, vertraglicher Verpflichtungen und interner Selbstverpflichtungen. Compliance umfasst alle Bereiche und Geschäftsprozesse im Unternehmen und bezieht sich auf alle Leitungs- und Mitarbeiterebenen. Unsere Complianceregelungen sollen sicherstellen, dass die BKK firmus integer und seriös am Markt agiert.

Verbote von Diskriminierung und Korruption, Schutz der Vermögenswerte sowie Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten sind dabei für uns selbstverständlich.

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Abrechnungsbetrug, Fehlverhalten und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung immer wieder enorme finanzielle Schäden zu. Durch Rezeptbetrug, Abrechnungsmanipulation, Abrechnung nicht erbrachter Leistungen und Missbrauch bei der Benutzung der Krankenversichertenkarte gehen jedes Jahr mehrstellige Millionenbeträge verloren. Dabei handelt es sich um Geld der Beitragszahler, aIso um Ihr Geld. Dieses Geld steht dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung.

Damit ein mögliches Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände und der GKV-Spitzenverband "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" eingerichtet (§§ 197a SGB V, 47a SGB XI).

Die Prüfungs- und Ermittlungsstellen der GKV gehen allen Hinweisen und Sachverhalten nach, die auf "Unregelmäßigkeiten" oder "rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln" hindeuten, wie z. B. Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen, Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen, unzulässige Zusammenarbeit zwischen nicht-ärztlichen Leistungserbringern und Vertragsärzten, Rezept- und/oder Verordnungsfälschung. Bei einem Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen wird unverzüglich die Staatsanwaltschaft unterrichtet. Bei der Prüfung und Ermittlung der Fälle wird sowohl kassenübergreifend, als auch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie den Trägern der Sozialhilfe zusammengearbeitet.

Helfen Sie mit!

Um möglichen Verdachtsfällen und Verstößen gegen unsere Leitlinien schnell und wirkungsvoll entgegentreten zu können, hat die BKK firmus ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Hierbei handelt es sich um eine selbstständige Ermittlungs- und Prüfstelle, die Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nachgeht und - wenn nötig - die Staatsanwaltschaft einschaltet. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Wenn Sie helfen möchten, die Schäden durch Fehlverhalten zu bekämpfen und Ihnen konkrete Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen vorliegen, denen wir nachgehen sollten, sprechen Sie uns an, schreiben Sie uns oder schicken Sie uns eine E-Mail. Ihre Hinweise werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

So erreichen Sie uns:

BKK firmus
Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Compliance / Meldestelle
28192 Bremen

E-Mail: fehlverhalten@bkk-firmus.de

Oder füllen Sie einfach nachfolgendes Kontaktformular aus:

Kontakformular