Mutterschaftsgeld

Frauen erhalten Mutterschaftsgeld für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.

Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Mutterschaftsgeld für 6 Wochen vor und 8 Wochen (Früh- und Mehrlingsgeburten: 12 Wochen) nach der Entbindung (§ 200 RVO). Geringfügig beschäftigte haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt.