Haushaltshilfe
Die Haushaltshilfe kann von der BKK firmus übernommen werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zu 64 Euro/Tag (8 Euro/Std.), wenn die Weiterführung des Haushaltes z.B. wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer von der Krankenkasse finanzierten Rehabilitationsleistung nicht möglich ist. Voraussetzung ist im Allgemeinen, dass im Haushalt ein Kind lebt, das noch keine 12 Jahre alt ist oder das behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen ist. Anspruch besteht allerdings nur, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.
Es gilt eine gesetzliche Zuzahlung von 10% der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Kalendertag der Leistung. Die Haushaltshilfe wird für einen Zeitraum von 8 Wochen gewährt.







