Häusliche Krankenpflege

Versicherte erhalten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie erforderlichenfalls neben der ärztlichen Behandlung die so genannte häusliche Krankenpflege durch geeignete Krankenpflegepersonen.

Voraussetzung ist, dass dadurch eine sonst erforderliche Krankenhausbehandlung erspart oder abgekürzt wird oder die ärztliche Behandlung gesichert wird. Der Anspruch besteht dann, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.