Beiträge

Ab 01.01.2009 wird der gesetzlich einheitliche Beitragssatz der Krankenkassen in Kraft treten.

Der Beitragssatz wird bei allen Krankenkassen 14,9% betragen und wird im Zuge des Gesundheitsfonds eingeführt.

Kernelement der Gesundheitsreform ist die Einrichtung eines gemeinsamen Fonds. In diesen fließen wie bisher Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie zukünftig auch Steuereinnahmen, mit denen u.a. die beitragsfreie Mitversicherung der Angehörigen finanziert werden soll.

Weitere Informationen zum Gesundheitsfonds finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit.