Zusatzversicherungen
Einfach & bequem über die BKK firmus abschließen
Ergänzen Sie Ihren umfassenden Versicherungsschutz bei der BKK firmus durch eine individuelle private Zusatzversicherung.
Die BKK firmus hat sich im Interesse Ihrer Gesundheit mit einem leistungsstarken Partner zusammengeschlossen: den VGH/ÖVB-Versicherungen, dem größten Versicherer in Niedersachsen und Bremen. Durch die Kooperation können Sie von einem umfassenden, individuellen und preiswerten Ergänzungsschutz profitieren. Damit wird das Leistungsangebot der BKK firmus um attraktive Zusatzleistungen erweitert.
Im Mittelpunkt der Kooperation steht die kundenorientierte Beratung. Ziel ist es, den Erwartungen der Kunden entsprechende individuelle Versorgungspakete anzubieten. So können die Mitglieder der BKK firmus ihren Versicherungsschutz um attraktive Zusatzversicherungen ergänzen.
Ergänzen Sie Ihren umfassenden Versicherungsschutz bei der BKK firmus durch eine individuelle private Zusatzversicherung.
Die BKK firmus hat sich im Interesse Ihrer Gesundheit mit einem leistungsstarken Partner zusammengeschlossen: den VGH/ÖVB-Versicherungen, dem größten Versicherer in Niedersachsen und Bremen. Durch die Kooperation können Sie von einem umfassenden, individuellen und preiswerten Ergänzungsschutz profitieren. Damit wird das Leistungsangebot der BKK firmus um attraktive Zusatzleistungen erweitert.
Im Mittelpunkt der Kooperation steht die kundenorientierte Beratung. Ziel ist es, den Erwartungen der Kunden entsprechende individuelle Versorgungspakete anzubieten. So können die Mitglieder der BKK firmus ihren Versicherungsschutz um attraktive Zusatzversicherungen ergänzen.
Die Leistungen im Überblick
1. Zahn 30 (Zahnersatz)
- 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen), in der Regel 30 % vom Rechnungsbetrag
- Inlays & Implantate (begrenzt)
- Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung der Zahnärzte
- Vereinfachte Risikoprüfung
2. Travel plus (Sehhilfen/ Auslandsreise/ Kurtagegeld)
- Erstattung für Sehhilfen (alle 36 Monate bis zu einem Betrag von 180 EUR)
- 100 %iger Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen (bis zu jeweils 6 Wochen) inklusive eines medizinisch notwendigen Rücktransportes
- Schutzimpfungen für Auslandsreisen bis zu 105 EUR im Jahr
- Kurtagegeld in Höhe von 13 EUR pro Tag
3. Top plus(Sehhilfen/ Heilmittel/ Heilpraktiker/ Zahnersatz/ Auslandsreise/ Kurtagegeld/ Zuzahlungen/ Vorsorge)
- 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen), in der Regel 30 % vom Rechnungsbetrag
- Inlays & Implantate (begrenzt)
- Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung der Zahnärzte </LI
- Erstattung für Sehhilfen (alle 36 Monate bis zu einem Betrag von 260 EUR)
- Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils bei Heilmitteln, Arzneimitteln, Verbandsmitteln, Krankenhaus u.a. bis zu 400 EUR im Jahr
- Behandlungen beim Heilpraktiker 80 % vom Rechnungsbetrag, bis zu 520 EUR im Jahr
- Vorsorgeuntersuchungen für Hautkrebs und Glaukom, 90 % Kostenübernahme bis max. 400 EUR im Jahr
- 100 %iger Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen (bis zu jeweils 6 Wochen) inklusive eines medizinisch notwendigen Rücktransportes
- Schutzimpfungen für Auslandsreisen bis zu 105 EUR im Jahr
- Kurtagegeld in Höhe von 13 EUR pro Tag
4. First Class (Privatpatient im Krankenhaus)
- Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt/Spezialisten
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Zusätzlich werden bei versicherten Kindern unter 14 Jahren entstehende Unterbringungs- und Verpflegungskosten bis zu 35 EUR pro Tag erstattet (begrenzt auf 14 Tage pro Krankenhausaufenthalt)
- Bei Verzicht auf die Wahlleistungen kann ein Krankenhaustagegeld von je 20 EUR in Anspruch genommen werden
5. S-Krankengeld (Verdienstausfall)
- Sie erhalten ab dem 43. Krankheitstag den vereinbarten Tagessatz
- Zahlung erfolgt für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Einfacher Vertragsabschluss mit nur einer Gesundheitsfrage
6. Auslandsreisekrankenversicherung
- 100%ige Kostenerstattung als Privatpatient
- Für jede Urlaubsreise bis zu 45 Tagen (Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen)
- Ohne Selbstbeteiligung
- Medizinisch notwendiger Rücktransport ins Inland





