...im Job

Als Arbeitnehmer zur BKK firmus!
 

Kein Stichtag, keine Wartezeiten mit Ausnahme der Kündigungsfrist – wenn Sie bereits länger als 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert sind, können Sie sofort kündigen und zur BKK firmus wechseln.

Wenn Sie als Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig sind, können Sie zur BKK firmus wechseln, ohne Rücksicht darauf, in welchem Unternehmen Sie arbeiten oder wo Sie wohnen. Die BKK firmus ist bundesweit für alle Kundinnen und Kunden geöffnet.

Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten die Krankenkasse wechseln. Der neuen Krankenkasse müssen Sie dann 18 Monate treu bleiben.

Ausnahme: Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln und hierbei mindestens eine Versicherungslücke von einem Tag haben, können Sie auch ohne vorherige Kündigung die Krankenkasse wechseln.

Zusätzlich gilt: Bei erstmaliger Erhebung eines Zusatzbeitrages, bei Erhöhung des Zusatzbeitrages oder bei Verringerung einer Prämienauszahlung Ihrer Krankenkasse, können Sie die Mitgliedschaft  sofort nach Inkrafttreten der Beitragsveränderung innerhalb von zwei Monaten kündigen. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist, können Sie dann nach Ablauf des übernächsten Monats zur BKK firmus wechseln.

Mitglied bei der BKK firmus zu werden ist ganz einfach!

Füllen Sie einfach unseren Online-Aufnahmeantrag aus und senden Sie uns beim Wechsel der Krankenversicherung zusätzlich die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse zu.

Alternativ können Sie hier einen Aufnahmeantrag zum Ausdrucken herunterladen:

Aufnahmeantrag
Musterschreiben zur Kündigung beim Vorversicherer

Als BKK firmus – Mitglied können auch Sie von den vielen Vorteilen profitieren.

Weitere Informationen zum Krankenkassen-Wahlrecht erhalten Sie telefonisch unter unserer Telefonnumer 0421 6 43 43.