...als Studenten und Auszubildende
Als Schüler, Student oder Azubi zur BKK firmus!
Die Krankenversicherung für Auszubildende
Sicher werden Sie sich intensiv damit auseinandersetzen, welcher Beruf Ihren Neigungen am ehesten entspricht und welche Möglichkeiten offen stehen.
Der Schritt ins Berufsleben bedeutet, dass Sie selbst für Ihre soziale Sicherheit verantwortlich sind. Bei der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung geschieht die Anmeldung automatisch, aber bei der Frage der Krankenversicherung müssen Sie sich selbst entscheiden. Denn mit dem Beginn einer Ausbildung erlischt automatisch der Versicherungsschutz über Ihre Eltern.Sie haben innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Beschäftigung die Möglichkeit, der Krankenkasse Ihrer Wahl beizutreten. Sollten Sie diese Frist versäumen, hat Ihr Arbeitgeber Sie bei der zuletzt zuständigen Krankenkasse (hier gilt auch die Krankenkasse der Familienversicherung) wieder anzumelden.
Wer selbst bestimmten will, was aus ihm wird, trifft seine Entscheidungen mit Überlegung.
Die BKK firmus bietet auf einer speziellen "Berufsstarter CD" einen umfangreichen individuellen Service zum Thema Versicherungen an, von „A wie ärztliche Behandlung“ über „R wie Rentenversicherungsnummer“ bis „Z wie Zusatzversicherungen“.
Darüber hinaus erhalten Sie viele Tipps und Mustervorlagen für eine erfolgreiche Bewerbung.
Wenn Sie die Berufsstarter-CD kostenlos bestellen möchten, schicken Sie bitte eine Email an info@bkk-firmus.de.
Die Krankenversicherung für Schüler
Schüler an allgemein bildenden Schulen sind grundsätzlich beitragsfrei in der Arbeitslosenversicherung, wenn sie während der Dauer ihrer Schulausbildung "jobben". In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gibt es für Schüler keine derartigen Ausnahmevorschriften, so dass sie in ihrem Job grundsätzlich versicherungspflichtig sind.
Soweit die von Schülern ausgeübten Beschäftigungen jedoch geringfügig sind (Verdienst bis max. 400 Euro monatlich oder längstens 2 Monate in einem Kalenderjahr) bleiben diese "Jobs" versicherungsfrei.
Daher sind die von Schülern lediglich während der großen Ferien ausgeübten Beschäftigungen unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgeltes versicherungs- und beitragsfrei.
Arbeiten Schüler im Laufe eines Kalenderjahres mehr als 2 Monate bzw. 50 Arbeitstage unterliegen Sie grundsätzlich der Versicherungspflicht. Zu dieser Prüfung sind grundsätzlich alle Beschäftigungen anzugeben.
Hierbei ist zu beachten, dass diese Regelung für Ferienjobs nicht für Schulabgänger gilt.
Setzen Sie sich in diesem Fall bitte mit uns in Verbindung.
Die Krankenversicherung für Studenten (KVdS)
Studierende sind bei der BKK firmus rundum gut aufgehoben! Denn wir bieten die studentische Kranken- und Pflegeversicherung zu einem günstigen Beitragssatz an.
Ab dem 01. Januar 2010 liegt der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung bei 53,40 Euro und zur Pflegeversicherung bei 9,98 Euro. Für alle Studenten, die das 23. Lebensjahr vollendet haben und kinderlos sind beträgt der Beitrag zur Pflegeversicherung 11,26 Euro.
Bei BAföG-Bezug wird ein Zuschuss vom BAföG-Amt zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt. Bitte wenden Sie sich an Ihr BAföG-Amt.
Die KVdS endet nach dem 14. Fachsemester oder mit Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Folgende Gründe ermöglichen eine Verlängerung der KVdS:
- Wehr- oder Zivildienstzeiten
- Erwerb des Abiturs über den zweiten Bildungsweg
- persönliche oder familiäre Gründe
Unsere Aufnahmeanträge zum Download:





