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Bonus-Programme für gesundheitsbewusstes Verhalten und Vorsorgemaßnahmen

Bonusprogramme der BKK firmus

Die Bonusmodelle der BKK firmus sind Programme, mit denen wir Sie für gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen. Nehmen Sie einfach an entsprechenden Aktivitäten teil und erhalten anschließend einen finanziellen Bonus.

Mit unseren Bonusheften können Sie sich Ihre durchgeführten Maßnahmen schriftlich bestätigen lassen und anschließend bei uns einreichen. Vollständige Bonushefte können Sie ganz bequem mit Hilfe unserer BKK firmus OnlineService App mit Ihrem Smartphone online übermitteln. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern erhalten Ihren finanziellen Bonus noch schneller.

Direkteinstiege:

Die Bonushefte der BKK firmus zum Download finden Sie hier:

Weitere Infos und Download-Links zur OnlineService-App finden Sie hier.

So einfach reichen Sie Ihr ausgefülltes Bonusheft über die BKK firmus-App ein:

  1. Die OnlineService App aus dem Apple App Store oder dem Google Playstore herunterladen und installieren.
  2. In der App mit Versichertennummer und Mobilfunknummer registrieren.
  3. Mit den Zugangsdaten, die Sie postalisch von uns erhalten, in der App einloggen.
  4. Innerhalb der App im Bereich "Bonus" ein Foto Ihres ausgefüllten Bonushefts hochladen.

Unsere zwei attraktiven Bonusvarianten:

  • Beim Vorsorge-Bonus erhalten Sie als Versicherter der BKK firmus einen Bonus in Höhe von 5 €. Der Vorsorge-Bonus honoriert jede der folgenden Maßnahmen mit jeweils 5 Euro (im betreffenden Jahr):

    • Gesundheits-Check-Up für alle Versicherten ab dem Alter von 35 Jahren (alle drei Jahre)
    • Krebsvorsorgeuntersuchung
    • Kinder- und Jugenduntersuchungen U1 - J2 (nur für Versicherte, bei denen die entsprechenden Untersuchungen im Jahr der Bonus-Erstattung anfallen)
    • zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
    • Nachweis einer durchgeführten Impfung gemäß der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO)

  • Beim Bonus für Gesundheitsbewusstes Verhalten erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 30 €. Dieser Bonus sieht Wahlpflicht-Maßnahmen (1 & 2) und weitere Maßnahmen (3-6) vor.

    Wahlpflicht-Maßnahmen (1 & 2):

    • Nachweis über eine regelmäßige und aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder einer qualifizierten Fitness-Einrichtung (mind. 26 x pro Jahr)
    • Präventionskurs gemäß § 20 Abs. 5 SGB V

    Von diesen Wahlpflicht-Maßnahmen muss mindestens eine Maßnahme erfüllt sein.

    Weitere Maßnahmen (3-6) sind:

    • Nachweis des Normalgewichtes
    • Erwerb des Sportabzeichens des Deutschen Olympischen Sportbundes
    • Erwerb des Leistungsabzeichens des Deutschen Schwimmverbandes / DLRG
    • Mindestens seit 6 Monaten Nichtraucher


    Von den Maßnahmen 3-6 müssen so viele weitere Maßnahmen nachgewiesen werden, bis insgesamt mindestens drei Maßnahmen (1-6) erfült sind.
    Dieser Bonus wird maximal einmal pro Kalenderjahr gezahlt.

 Wichtig:

  • Das Bonusheft gilt immer für ein Kalenderjahr. Die Durchführung der Maßnahmen müssen für das Kalenderjahr nachgewiesen werden, für das der Bonus beantragt wird.
  • Bitte denken Sie daran, Ihre Prämie für das jeweilige Kalenderjahr bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres zu beantragen. Alle danach eingehenden Bonushefte können wir leider nicht bearbeiten.

Und so bekommen Sie den Bonus ausgezahlt:

Reichen Sie uns Ihr ausgefülltes Bonusheft mit Hilfe unserer OnlineService App über Ihr Smartphone ein. Nach Prüfung Ihres Bonusheftes auf Vollständigkeit überweisen wir Ihnen den erreichten Bonus-Betrag umgehend auf Ihr Konto. Zur Gewährung des Bonus benötigen wir keine Belege, Nachweise, Teilnahmebescheinigungen oder ähnliches - Ihr ausgefülltes Bonusheft reicht vollkommen!

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Bonusheft online an uns übermitteln

Sehen Sie sich hier an, wie einfach es ist, uns Ihr ausgefülltes Bonusheft zukommen zu lassen.