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Top-Leistungen statt Einheitsangebot

Im Zuge der Gesundheitsreform 2009 wurde der einheitliche Beitragssatz für alle Krankenkassen eingeführt. Diese  Reform rückte die Leistungen der einzelnen Krankenkassen in den Vordergrund.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FWQG) haben die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2015 die Möglichkeit, die Höhe ihres Beitragssatzes in Form eines individuellen Zusatzbeitrages selbst festzulegen.

Verschaffen Sie sich einen umfangreichen Überblick über unsere Leistungen von A-Z und unsere Beiträge.