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Generika – Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff

Generika

Entwickelt ein Pharmaunternehmen ein neues Arzneimittel, so kann es dies als "Originalpräparat" in der Regel acht Jahre lang mit Patentschutz allein vertreiben und den Preis entsprechend festsetzen.

Ist das Patent für das Arzneimittel später abgelaufen, dürfen auch andere Hersteller dessen Wirkstoffe zu einem eigenen Produkt verarbeiten und als "Generikum" auf den Markt bringen. Qualität und Sicherheit müssen dabei vom Hersteller ebenso wie bei Originalpräparaten bei der staatlichen Zulassungsbehörde nachgewiesen werden.

Generika sind somit nicht einfach "billiger" oder "schlechter". Der günstigere Preis resultiert daraus, dass die Hersteller keine eigene Grundlagenforschung betreiben müssen. Qualität und Menge der enthaltenen Wirkstoffe entsprechen auch bei einem Generikum immer dem Original.