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Brillen, Kontaktlinsen

Für Kunden bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten für die Brillengläser bis zur Höhe der Festbeträge übernommen.

Ohne Altersbegrenzung werden Sehhilfen (einschl. Kontaktlinsen) auch bis zur Höhe der Festbeträge bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen.

Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei vorliegender augenärztlicher Verordnung für Brillengläser bei einer Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,25 Dioptrien, einer Hornhautverkrümmung ab 4,25 Dioptrien sowie einer maximalen Sehkraft unter 30 %.

Diesen Festbetrag rechnet der Optiker direkt mit uns ab, sodass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.

Kooperation mit der INTER Versicherungsgruppe

Für eine erweiterte Absicherung bei der Versorgung mit Brillen und Kontaktlinsen empfehlen wir Ihnen, sich von unserem Kooperationspartner, der INTER Krankenversicherung, beraten zu lassen. Weitere Informationen zu einer passenden Zusatzversicherung finden Sie hier:

» Zusatzversicherung der INTER

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